Steuer-Update

Steuervorteile für Balkongärtner: Was jetzt gilt

Seit Juli 2026 können Balkongärtner Begrünungskosten von der Steuer absetzen. Wir klären, was das für dich bedeutet.

Ein überraschender Beschluss aus dem Bundesfinanzministerium sorgt für Aufatmen bei Hobbygärtnern: Seit dem 1. Juli 2026 sind Ausgaben für die Begrünung von Balkonen und Terrassen steuerlich absetzbar. Die Neuregelung ist Teil des Klimaanpassungsgesetzes 2026 und erkennt private Grünflächen erstmals als förderungswürdige Maßnahme gegen städtische Hitzeinseln an. Was genau das für deine Steuererklärung bedeutet und welche Belege du sammeln solltest, erfährst du hier.

Was steckt hinter der neuen Regelung?

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die Begrünung versiegelter Flächen vorantreiben. Hintergrund sind alarmierende Messwerte: In deutschen Großstädten liegen die Temperaturen im Sommer mittlerweile um bis zu 8 Grad über dem Umland. Pflanzen auf Balkonen kühlen die Umgebung messbar und binden Feinstaub. Deshalb wurde der Paragraph 35a EStG um eine "Steuerermäßigung für kleinflächige Begrünung" ergänzt. Du kannst 20 Prozent der Kosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Einkommensteuer abziehen.

Der Fiskus unterscheidet dabei zwischen Materialkosten und Dienstleistungen. Sämtliche Pflanzgefäße, Substrate, Rankhilfen und sogar Bewässerungssysteme fallen unter die Regelung, sofern sie fachgerecht installiert werden. Wichtig: Die Arbeiten müssen auf deinem eigenen Balkon oder deiner Terrasse durchgeführt werden, Gemeinschaftsgärten sind (noch) ausgenommen.

Welche Kosten zählen dazu?

Die Finanzämter akzeptieren eine breite Palette an Ausgaben. Entscheidend ist, dass die Begrünung sichtbar dem Gemeinwohl dient, also über eine reine Dekoration hinausgeht. Die folgende Liste gibt dir einen ersten Überblick:

  • Pflanzkästen und Hochbeete aus langlebigen Materialien (Holz, Recyclingkunststoff)
  • Erde und Substrate ohne Torfanteil
  • Stauden, Gräser und Kleingehölze, die mehrjährig sind
  • Tröpfchenbewässerung und automatische Steuerungen
  • Montagekosten, wenn ein Fachbetrieb die Installation vornimmt

Reine Anzuchtkästen für Gemüse oder Kräuter fallen nicht darunter, es sei denn, sie sind Teil eines ganzjährigen Systems mit bodendeckenden Pflanzen. Auch reine Dekorationsartikel wie Lichterketten oder Zierfiguren bleiben außen vor.

Wie weist du die Ausgaben nach?

Die Steuerermäßigung wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2026 beantragt, die du 2027 abgibst. Voraussetzung ist eine ordentliche Dokumentation. Hebe alle Rechnungen und Quittungen auf, aus denen der Verwendungszweck klar hervorgeht. Achte darauf, dass bei Handwerkerleistungen die Zahlung per Überweisung erfolgt, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Ein Tipp aus der Praxis: Lege ein separates Konto oder einen Ordner für grüne Ausgaben an. Fotografiere den Zustand deines Balkons vor und nach der Begrünung. Der Nachweis der fachgerechten Umsetzung kann bei Rückfragen Gold wert sein. Eine steuerliche Fachperson kann dir helfen, die Rechnungen korrekt in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen einzutragen.

Das soll sich 2027 noch ändern

Nach dem erfolgreichen Start der Regelung plant das Ministerium bereits eine Ausweitung. Ab 2027 sollen auch Mietbalkone stärker gefördert werden, indem Mieter die Begrünungskosten anteilig mit dem Vermieter verrechnen können. Zudem wird über eine Erhöhung des Höchstbetrags auf 1.800 Euro diskutiert, wenn gleichzeitig ein Regenwassersammelsystem installiert wird.

Den größten Hebel könnte aber eine geplante Werbungskostenpauschale bei Homeoffice-Nutzung bringen. Wer seinen begrünten Balkon beruflich nutzt, zum Beispiel als Kreativfläche oder Pausenraum für Heimarbeiter, soll zusätzliche Abschreibungen geltend machen dürfen. Ein Gesetzentwurf dazu soll im Frühjahr 2027 vorgelegt werden.

Die steuerliche Anerkennung privater Grünflächen ist mehr als ein finanzieller Anreiz. Sie zeigt, dass Politik und Gesellschaft den Wert jedes einzelnen Balkons für ein gesünderes Stadtklima erkannt haben. Wer jetzt aktiv wird, profitiert doppelt: von einem blühenden Rückzugsort und einem echten Steuervorteil.

Veröffentlicht am 7. August 2026

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